IP-Recht / Widerspruch, Einspruch und Nichtigkeit
Schutzrechte können angegriffen und gegen Angriffe verteidigt werden. Das richtige Verfahren hängt von Schutzrechtsart, Angriffsziel, Frist und zuständiger Stelle ab.
Verfahren nicht verwechseln
Bei Marken kommen insbesondere Widerspruch, Nichtigkeit und Verfall in Betracht. Bei Patenten sind Einspruch und Nichtigkeitsverfahren voneinander abzugrenzen. Designs können auf Nichtigkeit geprüft, Gebrauchsmuster im Löschungsverfahren angegriffen werden. Jeder Verfahrensweg verlangt eine eigene Begründung und geeignete Beweismittel.
Patentansprüche und Stand der Technik
Im Einspruch analysieren wir unter anderem Neuheit, erfinderische Tätigkeit, Offenbarung und mögliche unzulässige Erweiterungen. Gegen europäische Patente beträgt die Einspruchsfrist grundsätzlich neun Monate ab Bekanntmachung des Erteilungshinweises. Auf Inhaberseite prüfen wir verteidigungsfähige Anspruchsfassungen und Hilfsanträge.
Markenkonflikte und Benutzungsfragen
Ein Angriff aus älteren Markenrechten kann von Benutzungsfragen abhängen. Deshalb werden Registerdaten, Warenverzeichnisse und Belege frühzeitig zusammengestellt. Die Erfolgsaussichten eines Verfahrens sind mit Koexistenz, Beschränkung und Vergleich zu vergleichen.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen findet ein störendes europäisches Patent eines Wettbewerbers. Die laufende Einspruchsfrist wird geprüft und relevanter Stand der Technik gesichert. Liegt bereits eine Verletzungsklage vor, werden Angriff und Verteidigung inhaltlich aufeinander abgestimmt.
Für die erste Prüfung
Registerauszüge, Veröffentlichungs- und Zustellungsdaten, ältere Rechte, Rechercheergebnisse und Beweismittel.
Beratung zu Ihrem Vorhaben
Wir klären Schutzgebiet, Handlungsbedarf und nächste Schritte anhand Ihrer Unterlagen. Kontakt aufnehmen.