IP-Recht / Know-how und Geschäftsgeheimnisse
Fertigungswissen, Quellcode, Rezepturen und Kundendaten lassen sich nicht allein durch ihre Bezeichnung als vertraulich schützen. Wir unterstützen beim Aufbau angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen und bei deren Durchsetzung.
Schutzkonzept statt pauschalem Vermerk
Für den gesetzlichen Geheimnisschutz sind unter anderem angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen entscheidend. Wir identifizieren sensible Informationen, ordnen Verantwortlichkeiten zu und stimmen vertragliche, organisatorische und technische Maßnahmen auf den konkreten Betrieb ab.
NDA, Kooperation und Personalwechsel
Geheimhaltungsvereinbarungen sollten Zweck, Empfängerkreis, zulässige Nutzung sowie Rückgabe und Löschung konkret regeln. Bei gemeinsamen Entwicklungen ist die Grenze zwischen eingebrachtem Wissen und Projektergebnissen festzuhalten. Auch beim Ausscheiden von Beschäftigten müssen Zugänge, Unterlagen und Verpflichtungen nachvollziehbar behandelt werden.
Reaktion auf einen Verdacht
Bei unerlaubter Weitergabe sind Beweise und rechtliche Handlungsmöglichkeiten frühzeitig zu prüfen. Eigenmächtige Zugriffe auf private Konten oder Geräte können zusätzliche Probleme schaffen. Wir bewerten Unterlassung, Auskunft und weitere Ansprüche sowie den Schutz vertraulicher Informationen im gerichtlichen Verfahren.
Praxisbeispiel
Ein Zulieferer übermittelt Fertigungsparameter für einen gemeinsamen Test. Eine zweckbezogene NDA, beschränkte Zugänge und dokumentierte Übergaben erleichtern die spätere Abgrenzung erlaubter Nutzung von unzulässiger Verwertung.
Für die erste Prüfung
Geheimhaltungsvereinbarungen, Berechtigungskonzepte, Übergabeprotokolle und belastbare Hinweise auf die beanstandete Nutzung.
Beratung zu Ihrem Vorhaben
Wir klären Schutzgebiet, Handlungsbedarf und nächste Schritte anhand Ihrer Unterlagen. Kontakt aufnehmen.