IP-Recht / Designs und Produktgestaltung
Produktformen, Verpackungen und digitale Gestaltung können einen erheblichen Wettbewerbsvorsprung vermitteln. Wir prüfen Designschutz, Anmeldestrategie und die Abwehr von Nachahmungen.
Darstellungen bestimmen den Schutz
Die Wiedergabe des Designs prägt den Schutzgegenstand. Ansichten, Varianten und gegebenenfalls die Abgrenzung nicht beanspruchter Elemente sollten vor der Einreichung abgestimmt werden. Neuheit und Eigenart sind von formalen Eintragungsvoraussetzungen zu unterscheiden: Eine Registrierung garantiert nicht den späteren Rechtsbestand.
Nationale und internationale Wege
In Betracht kommen deutsche Designs, eingetragene EU-Designs und internationale Registrierungen nach dem Haager System. Bei nicht eingetragenen EU-Designs sind Entstehung, Schutzumfang und Nachahmungsnachweis gesondert zu prüfen. Veröffentlichungstermine und Nachweise der erstmaligen Offenbarung sind wichtige Bestandteile der Akte.
Verletzung und Nichtigkeit
Im Streitfall vergleichen wir die Gestaltungen anhand des maßgeblichen Gesamteindrucks und berücksichtigen den vorbekannten Formenschatz. Rein technisch bedingte Merkmale und weitere Schutzausschlüsse können entscheidend sein. Neben dem Vorgehen gegen eine Nachahmung ist ein möglicher Nichtigkeitsangriff zu bewerten.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen bringt eine neue Leuchtenserie auf den Markt. Vor der Katalogveröffentlichung werden Varianten und Ansichten für die Anmeldung ausgewählt. Bei späteren Nachahmungen erleichtert diese Dokumentation die Prüfung des Schutzumfangs. Für EU-Anmeldungen ist der seit 2026 weiterentwickelte Verfahrensrahmen zu berücksichtigen.
Für die erste Prüfung
Produktansichten, Entwürfe, Veröffentlichungsdaten, bekannte ähnliche Produkte und Vertriebsunterlagen.
Beratung zu Ihrem Vorhaben
Wir klären Schutzgebiet, Handlungsbedarf und nächste Schritte anhand Ihrer Unterlagen. Kontakt aufnehmen.