IP-Recht / Lizenzen, F&E und Technologietransfer
Schutzrechte werden erst durch passende Verträge wirtschaftlich nutzbar. Wir gestalten Lizenz-, Entwicklungs- und Kooperationsverträge mit klarer Zuordnung von Rechten, Risiken und Erlösen.
Leistungsumfang präzise definieren
Eine Lizenz sollte Schutzrechte, Know-how, Nutzungsarten, Gebiete und gegebenenfalls Anwendungsfelder eindeutig benennen. Ausschließlichkeit, Unterlizenzierung, Übertragbarkeit und Verbesserungen sind getrennt zu regeln. Auch die Folgen von Rechtsbestandsangriffen und Schutzrechtsablauf verdienen Aufmerksamkeit.
Vergütung und Kontrolle
Pauschalen, laufende Lizenzgebühren, Mindestvergütungen und Meilensteine müssen zum Geschäftsmodell passen. Abrechnungsgrundlagen, Prüfungsrechte und Informationspflichten sollten praktisch umsetzbar sein. Kartellrechtliche Grenzen können insbesondere bei Exklusivität, Wettbewerbsbeschränkungen und territorialen Vorgaben eine Rolle spielen.
Gemeinsame Forschung und Entwicklung
Vor Projektbeginn klären wir eingebrachtes Wissen, neue Ergebnisse und deren Zuordnung. Anmeldeentscheidungen, Kosten, Veröffentlichungen und Verwertung müssen auch für das Scheitern einer Kooperation geregelt sein. Gemeinschaftliche Rechte ohne Entscheidungsmechanismus können spätere Investitionen blockieren.
Praxisbeispiel
Ein Technologieunternehmen lizenziert eine Sensorplattform an einen Hersteller. Der Vertrag trennt bestehende Patente, unterstützendes Know-how und künftige Weiterentwicklungen. Er enthält nachvollziehbare Regeln für technische Unterstützung, Abrechnung und das Ende der Zusammenarbeit.
Für die erste Prüfung
Schutzrechtsliste, Vertragsentwürfe, Geschäftsmodell, gewünschte Exklusivität, Länder und geplante Vergütung.
Beratung zu Ihrem Vorhaben
Wir klären Schutzgebiet, Handlungsbedarf und nächste Schritte anhand Ihrer Unterlagen. Kontakt aufnehmen.