IP-Recht / Einheitspatent und UPC

Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht verändern die europäische Patentstrategie. Wir prüfen Schutzgebiet, Verfahrensrisiken und die Abstimmung mit nationalen Schutzrechten.

Einheitliche Wirkung gezielt wählen

Nach der Erteilung eines europäischen Patents kann unter den geltenden Voraussetzungen einheitliche Wirkung beantragt werden. Die territoriale Reichweite richtet sich nach den im maßgeblichen Zeitpunkt teilnehmenden Staaten; sie erfasst nicht automatisch ganz Europa. Klassische nationale Validierungen können für weitere Staaten erforderlich bleiben.

Gerichtsbarkeit und Opt-out

Einheitspatente unterliegen der Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts. Bei klassischen europäischen Patenten sind Übergangsregeln und gegebenenfalls ein wirksames Opt-out zu prüfen. Berechtigung, Rechtsinhaberkette und der aktuelle Verfahrensstand können für entsprechende Entscheidungen wesentlich sein.

Chancen und Risiken abwägen

Ein gebündeltes Vorgehen kann mehrere Länder betreffen. Dem steht das Risiko eines zentralen Angriffs auf den Rechtsbestand gegenüber. Wir betrachten deshalb nicht nur Gebühren, sondern Marktwert, Angreifbarkeit, Lizenzstruktur und erwartbare Streitigkeiten.

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen steht vor der europäischen Patenterteilung. Für eine Kerntechnologie wird geprüft, ob einheitliche Wirkung oder klassische Validierungen besser zum Portfolio passen. Bereits abgeschlossene Lizenzverträge und Mitinhaberschaft werden in die Entscheidung einbezogen.

Für die erste Prüfung

EPA-Akte, Erteilungsstand, gewünschte Länder, Rechteinhaberkette und bestehende Lizenzvereinbarungen.

Beratung zu Ihrem Vorhaben

Wir klären Schutzgebiet, Handlungsbedarf und nächste Schritte anhand Ihrer Unterlagen. Kontakt aufnehmen.

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