Fachbeitrag · Stand: 8. November 2026
Der neue EU-Schutz für geografische Angaben kann für regionale Handwerks- und Industrieprodukte relevant sein.
Ein ergänzendes Schutzinstrument
Das EU-System für geografische Angaben handwerklicher und industrieller Erzeugnisse ist seit Dezember 2025 operativ. In einer Mitteilung vom 9. Oktober 2026 berichtete das EUIPO über die fortschreitende Umsetzung und bereits erfolgte Registrierungen. Damit erhält dieses Schutzinstrument praktische Bedeutung über klassische Agrarprodukte hinaus.
Welche Frage Unternehmen stellen sollten
Bei regional geprägten Produkten ist zu prüfen, ob ein schutzfähiger Zusammenhang zwischen Erzeugnis und geografischer Herkunft besteht. Eine geografische Angabe und eine Marke erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das neue Instrument ersetzt daher nicht automatisch eine bestehende Markenstrategie.
Praxisbeispiel
Hersteller traditioneller Keramik möchten eine regionale Bezeichnung absichern. Ausgangspunkt sind die konkrete Produktbeschreibung, der Herkunftsbezug und die Organisation der beteiligten Produzenten. Erst danach lässt sich beurteilen, welcher Verfahrensweg in Betracht kommt.
Portfolios gemeinsam betrachten
Für Verbände und Hersteller kann eine kombinierte Prüfung von Herkunftsschutz, Marken und Produktgestaltung sinnvoll sein. Internationale IP-Strategie und besondere Schutzrechte.