Fachbeitrag · Stand: 8. November 2026

Die seit Juli 2026 geltenden Prüfungsrichtlinien sollten bei laufenden Marken- und Designverfahren berücksichtigt werden.

Aktualisierte Amtspraxis

Die Ausgabe 2026 der EUIPO-Prüfungsrichtlinien für Unionsmarken und eingetragene EU-Designs trat am 1. Juli 2026 in Kraft. Sie beschreibt die aktuelle Prüfungspraxis des Amts. Richtlinien ersetzen weder die Rechtsgrundlagen noch die Prüfung einschlägiger Rechtsprechung.

Relevanz für Unternehmen

Wer eine Anmeldung vorbereitet oder auf einen Bescheid reagiert, sollte die für das konkrete Problem einschlägige Fassung heranziehen. Ältere Textbausteine können eine inzwischen weiterentwickelte Amtspraxis unzureichend berücksichtigen. Bei Marken betrifft die Vorbereitung insbesondere das Zeichen, das Verzeichnis und mögliche Schutzhindernisse.

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen erweitert sein digitales Angebot und plant eine neue Unionsmarke. Vor der Einreichung werden die tatsächlichen Leistungen präzise beschrieben und das Verzeichnis rechtlich geprüft. Eine frühere Eintragung eines ähnlichen Zeichens beantwortet die Schutzfähigkeitsfrage nicht allein.

Unsere Unterstützung

Wir ordnen den konkreten Bescheid ein und entwickeln eine begründete Antwort. Marken anmelden und verteidigen.

Quelle: EUIPO: Inkrafttreten der Prüfungsrichtlinien 2026.

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