Stand-der-Technik-Recherche
(D)+(EU)+(Int.)* ab 350 EUR*

Möchten Sie ein Patent anmelden, so können Sie durch die Stand-der-Technik-Recherche prüfen lassen, ob Ihre Idee bereits anderweitig geschützt wurde.

Grundsätzlich ist eine nationale, europaweite und internationale Recherche nach bestehenden Rechten erforderlich. Genaugenommen muss im Falle einer Patentanmeldung weltweit recherchiert werden; der zugehörige finanzielle Aufwand (allein für Übersetzungen) lässt dies jedoch kaum zu. Auch ist eine lückenlose Recherche praktisch unmöglich. Allein in zeitlicher Hinsicht werden Patente erst nach 18 Monaten veröffentlicht; vorher kann auch nicht danach recherchiert werden.

Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Patengesetz). Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die in der Regel bis zum Anmeldetag durch schriftliche/mündliche Beschreibung, Benutzung oder sonst wie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Erfindungen dürfen daher – insbesondere auch nicht vom Erfinder – nicht vor der Anmeldung der Öffentlichkeit vorgestellt werden, also insbesondere nicht auf Messen ausgestellt oder gar erklärt werden.

Die Erfindung muss sich vom Stand der Technik soweit abheben, dass ein erfinderischer Schritt dazwischen liegt bzw. die Erfindung eine sog. Erfindungshöhe aufweist (§ 4 Patentgesetz). Die erforderliche Erfindungshöhe ist erreicht, wenn die Erfindung ausgehend vom Stand der Technik über dem Durchschnittskönnen eines Fachmanns liegt.

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