Marken-Inhaber können Widerspruch gegen die Eintragung einer prioritätsjüngeren Marke einlegen. Dabei ist es egal, ob die Marke mit älterem Zeitrang bereits eingetragen ist oder zur Eintragung angemeldet wurde.

Wie sind die Chancen für einen Widerspruch?

Für den Erfolg eines Widerspruchs ist folgendes entscheidend:

  • Wahrung der dreimonatigen Widerspruchsfrist
  • Zahlung der Widerspruchsgebühr
  • Widerspruchsbegründung
  • Verwechslungsfähigkeit der sich gegenüberstehenden Marken

Sowohl die Marke, als auch die beanspruchten Waren und Dienstleistungen können verwechslungsfähig sein.

Faustregel: Je näher die Waren- und Dienstleistungsklassen sind, desto mehr Zeichenabstand sollte vorhanden sein, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.

Wie weit greift ein Widerspruch?

Sie können gegen folgende Marken Widerspruch einlegen:

 

Widerspruch (D)+(EU)*
600 EUR*
Widerspruch (IR)*
lassen Sie sich beraten: Kontakt

Widerspruch Deutschland und Europäische Gemeinschaft

Widerspruch (D)+(EU)*
600 EUR*
Die Chancen für einen Widerspruch sind individuell unterschiedlich. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen. Die Marken-Eroberer können die markenrechtliche Situation und Ihre Chancen abschätzen.

Folgende Leistungen bieten Ihnen die Marken-Eroberer:

  • Bewerten der Erfolgsaussichten eines Widerspruchsverfahrens
  • Formulieren der Widerspruchsbegründung
  • Einreichen des Widerspruchsantrages beim zuständigen Amt

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