Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Markenschutz:

Was ist der Unterschied zwischen Schutzrechtsrecherche und Benutzungsrecherche? >>mehr

Was ist der Unterschied zwischen Identitätsrecherche und Ähnlichkeitsrecherche? >>mehr

Wie weit reicht eine Recherche? >>mehr

Was ist der Unterschied zwischen Marken und Namen? >>mehr

Kann ich selbst nach Marken suchen? >>mehr

Was sind „absolute Schutzhindernisse“? >>mehr

Was bedeutet (D), (EU) und (IR)? >>mehr

Welche Staaten gehören zur EU (Europäischen Gemeinschaft)? >>mehr

Was sind die Vertragsstaaten nach MMA (Madrider Markenabkommen)? >>mehr

Was ist eine Benutzungsschonfrist? >>mehr

Was ist der Unterschied zwischen Schutzrechtsrecherche und Benutzungsrecherche?

Durch die Schutzrechtsrecherche wird geprüft, ob eine Marke bereits geschützt ist. Mit der Benutzungsrecherche wird geprüft, ob Fremde die Rechte einer bereits eingetragenen Marke verletzen.

[Mehr dazu unter Recherche]

Was ist der Unterschied zwischen Identitätsrecherche und Ähnlichkeitsrecherche?

Bei einer Identitätsrecherche wird nach exakt dem gleichen Namen gesucht. Mit der Ähnlichkeitsrecherche werden Namen oder Logos gesucht, die einer bestimmten Marke gleichen.

Wie weit reicht eine Recherche?

Die Suche – also die Recherche – erstreckt sich auf die angemeldeten und eingetragenen deutschen Marken, Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken, und Internationale Register. Die Reichweite der Recherche ist abhängig von der Nutzung der Marke.

Was ist der Unterschied zwischen Marken und Namen?

Aus der Sicht der Marken-Anmeldung gibt es keinen Unterschied.

Kann ich selbst nach Marken suchen?

Ja, aber um wirklich sicher gehen zu können, ist eine professionelle Suchstrategie in unterschiedlichen Datenbanken unbedingt erforderlich.

Die Marken-Eroberer verfügen über die nötige Erfahrung, das Fachwissen, können das Ergebnis analysieren und in einem Bericht zusammenfassen.

Bei Marken wird oft schon wegen Verwechslungsgefahr abgemahnt. Die Komplexität erfordert eine professionelle Suchstrategie in unterschiedlichen Datenbanken.

Die Aussagekraft einer unprofessionellen Recherche ist in entscheidenden Situationen sehr eingeschränkt.

Wir empfehlen Ihnen bei Marken- oder Domain Verkäufen sowie Konfliktsituationen aus Haftungsgründen und der notwendigen Unabhängigkeit die Recherche über einen neutralen Anbieter abzuwickeln.

Was sind „absolute Schutzhindernisse“?

unter absoluten Schutzhindernissen versteht man:

  • die Marke hat zu große Ähnlichkeit mit einer bereits eingetragenen Marke, deren Waren und Dienstleistungen.
  • täuschende Angaben.
  • die Marke besteht aus ausschließlich allgemeinsprachlichen Zeichen oder Angaben.

Was bedeutet (D), (EU) und (IR)?

(D), (EU) und (IR) beschreiben die Reichweite einer Marke.

  • (D) = Deutschland
  • (EU) = Europäische Gemeinschaft
  • (IR) = Internationale Registrierung

Welche Staaten gehören zur EU (Europäischen Gemeinschaft)?

Siehe unter: Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft <klicken!

Was sind die Vertragsstaaten nach MMA (Madrider Markenabkommen)?

Siehe unter: Vertragsstaaten nach MMA <klicken!

Was ist eine Benutzungsschonfrist?

Als Benutzungsschonfrist bezeichnet man die Zeit ab der Anmeldung einer Marke. Die Frist beträgt fünf Jahre ab der Marken-Anmeldung. In der Zeit kann die Marke nicht gelöscht werden.