Beratung in Schutzrechtsangelegenheiten (Patent, Gebrauchsmuster etc)

Zu einer umfassenden Beratung gehört zunächst eine Erstberatung. Sprechen Sie mit Ihren Anwalt über die Voraussetzungen einer Patentanmeldung, den räumlichen Schutz eines Patents oder Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren. Lassen Sie sich über Schutzrechtsstrategien informieren. Dies umfasst auch das sogenannte „kleine Patent“, also ein Gebrauchsmuster.

Oder Sie lassen sich allgemeine patentrechtliche Fragen beantworten, wie beispielsweise folgende:

  • Kann meine Idee geschützt werden?
  • Wie kann ich das schützen lassen?
  • Was kostet mich der jeweilige Schutz?
  • Wieviel ist das Wert?
  • Kann ich das vertreiben, ohne Probleme zu bekommen?
  • Kann ich das übernehmen/ ähnlich machen?

Patentberatung

Patent-Beratung (D)+(EU)+(PCT)*
ab 190 EUR*

Die Patentberatung beinhaltet eine patentrechtliche Erstberatung, dies kann folgende Punkte umfassen:

  • Voraussetzungen für Patent- und Gebrauchsmusterschutz
  • Eintragbarkeit von Patenten und Gebrauchsmustern
  • Inhalt des Patent- und Gebrauchsmusterschutzes (Unterlassungsanspruch, Auskunft, Schadensersatz)
  • Kollission von Patenten (Einspruch, Abmahnung, Nichtigkeitsklage, Patentverletzung)
  • allgemeine patentrechtliche Fragen
  • strategische Schutzrechtsfragen

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Gebrauchsmusterberatung

Gebrauchsmusterberatung (D)*
ab 89 EUR*

Die Gebrauchsmusterberatung beinhaltet eine gebrauchsmusterrechtliche Erstberatung, dies kann folgende Punkte umfassen:

  • Voraussetzungen für Patent- und Gebrauchsmusterschutz
  • Eintragbarkeit von Patenten und Gebrauchsmustern
  • Inhalt des Patent- und Gebrauchsmusterschutzes (Unterlassungsanspruch, Auskunft, Schadensersatz)
  • Kollission von Patenten (Einspruch, Abmahnung, Nichtigkeitsklage, Patentverletzung) und Gebrauchsmustern
  • allgemeine patentrechtliche Fragen
  • strategische Schutzrechtsfragen

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