Durch eine Designanmeldung (Geschmacksmusteranmeldung) erhalten Sie ein absolutes Schutzrecht für Ihr Design bzw. Ihre Gestaltung. Als Design schutzfähig, sind zahlreiche Formgebungen (ein Geschmacksmuster ist die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt).

Attorney-Patent empfiehlt Ihnen grundsätzlich vor der Design-Anmeldung eine aktuelle Recherche vorzunehmen.

Attorney-Patent berät Sie gerne und melden Ihr Design für Sie an. Wählen Sie:

Deutsche Designanmeldung (D)*

deutsche Design-
anmeldung (D)*
245 EUR*

Durch die „deutsche Design-Anmeldung (D)*“ können Sie für einen begrenzten Zeitraum Designschutz (Geschmacksmusterschutz) in Deutschland erhalten.

Attorney-Patent meldet Ihr Design (Geschmacksmuster) beim deutschen Patent- und Markenamt in Ihrem Namen als deutsche Designanmeldung an. Sie sind der spätere Designrechtsinhaber.

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Europäische Designanmeldung (EU)*

europäische Design-
Anmeldung (EU)*
285 EUR*

Erobern Sie Europa!

Durch die europäische Designanmeldung (Geschmacksmusteranmeldung) erhalten Sie Schutz in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union.

Der Schutz kann durch einen Antrag beim Harmonisierungsamt noch über das Gebiet der EU-Mitgliedsstaaten hinaus erweitert werden. Und zwar auf die Unterzeichnerstaaten des Haager Abkommens.

Dieses EU-Geschmacksmuster können Sie (nur) für das gesamte Gebiet der Gemeinschaft erwerben (für einzelne Länder kontaktieren Sie uns bitte). Es kann nur vollständig übertragen, für verfallen oder nichtig erklärt werden. Anders ist dies bei einer Lizenz. Diese kann auch für einzelne Staaten oder Regionen der Europäischen Union erteilt werden.

Wie kann ich Europa erobern?

Attorney-Patent meldet Ihr Geschmacksmuster beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien an. Die Anmeldung erfolgt über Attorney-Patent als Vertreter. Sie sind der Geschmacksmusterinhaber. Mit der Anmeldung erhalten Sie für einen begrenzten Zeitraum europaweiten Geschmacksmusterschutz.

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Internationale Designanmeldung (INT)*

internationale Design-
Anmeldung (INT)*
450 EUR*

Globalisieren Sie Ihren Designschutz!

Mit der internationalen Registrierung erhalten Sie Designschutz in den Mitgliedstaaten des Haager Abkommens.

Das Haager Abkommen schützt Geschmacksmuster auf internationaler Ebene. In einer Aufstellung der WIPO erhalten Sie Auskunft über die aktuellen, durch das Haager Musterabkommen gebundenen Staaten

Ihr Vorteil: Sie brauchen keine parallele Registrierung nationaler Geschmacksmuster in den verschiedenen Mitgliedsstaaten durchzuführen. Sie erhalten in jedem Land Designschutz als wäre Ihr Geschmacksmuster dort unmittelbar hinterlegt worden.

Wie geht das?

Attorney-Patent bringt Ihr Geschmacksmuster bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf zur Anmeldung. Die Anmeldung erfolgt über Attorney-Patent als Vertreter. Sie sind der Geschmacksmusterinhaber. Mit der Anmeldung erhalten Sie für einen begrenzten Zeitraum Designschutz. Sie können den Schutz bis zu 25 Jahren verlängern.

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