Durch eine Patentanmeldung oder eine Gebrauchsmusteranmeldung beim Patent- und Markenamt erhalten Sie das exklusive Verwertungsrecht und Verbietungsrecht. Sie als Patentinhaber dürfen die patentierte Erfindung gewerblich nutzen, sodass Sie in diesem Bereich die Herstellung, die Werbung, das Inverkehrbringen, den Gebrauch oder auch nur den Besitz oder die Anwendung des Patentverfahrens sowie des daraus gewonnenen Gegenstandes gegenüber Dritten untersagen können.

Vorab sollten Sie mit Hilfe eines Anwaltes folgende Punkte durchsprechen:

  1. Handelt es sich um eine Erfindung?
  2. Ist die Erfindung patentierbar?
  3. Ist der Erfindung im Sinne des Standes der Technik neu?
  4. Weist die Erfindung genug Erfindungshöhe auf?
  5. Ist der Gegenstand der Erfindung gewerblich anwendbar?

Die Patent-Eroberer empfehlen Ihnen grundsätzlich vor der Patentanmeldung eine aktuelle Recherche vorzunehmen.

Die Patent-Eroberer beraten Sie gerne und melden Ihr Patent / Gebrauchsmuster für Sie an. Teils empfiehlt sich bei einer Patentanmeldung eine sog. Gebrauchsmusterabzweigung, um schneller zu einem Schutzrecht zu gelangen.