Markenanmeldung

Durch eine Marken-Anmeldung beim Patent- und Markenamt erhalten Sie ein absolutes Schutzrecht in Form Ihrer Marke bei Eintragung.
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Geschmacksmusteranmeldung / Designanmeldung

Durch eine Designanmeldung (Geschmacksmusteranmeldung) erhalten Sie ein absolutes Schutzrecht für Ihr Design bzw. Ihre Gestaltung. Als Design schutzfähig, sind zahlreiche Formgebungen (ein Geschmacksmuster ist die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt).
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Anmeldung eines Patentes und/oder eines Gebrauchsmusters

Durch eine Patentanmeldung oder eine Gebrauchsmusteranmeldung beim Patent- und Markenamt erhalten Sie das exklusive Verwertungsrecht und Verbietungsrecht. Sie als Patentinhaber dürfen die patentierte Erfindung gewerblich nutzen, sodass Sie in diesem Bereich die Herstellung, die Werbung, das Inverkehrbringen, den Gebrauch oder auch nur den Besitz oder die Anwendung des Patentverfahrens sowie des daraus gewonnenen Gegenstandes gegenüber Dritten untersagen können.
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